Bei der Versorgung mit Arzneimitteln geht es um Ihr höchstes Gut: Ihre Gesundheit!
Dieser besonderen Verantwortung sind wir uns bewusst!
Deshalb überlassen wir bei unseren internen Prozessabläufen nichts dem Zufall. Unser Qualitätsmanagement
hilft uns, die Abläufe zu strukturieren und unter steter Kontrolle weiter zu verbessern.
ZetA heißt „Zertifizierte Apotheke".
Das Zertifizierungsverfahren wurde von Apothekern der Landesapothekerkammer Thüringen für Apotheken entwickelt.
Es berücksichtigt die streng geregelten pharmazeutischen Leistungen und die Individualität einer inhabergeführten Apotheke. In Thüringen gibt es ca. 560 Apotheken - davon tragen ca. 50 das ZetA-Siegel.
Das Siegel zeigt, dass bei uns die pharmazeutischen Leistungen wie Beratungsqualität, Arzneimittelherstellung, Blutuntersuchungen, aber auch Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit regelmäßig kontrolliert werden.
Durch wiederkehrende eigene Überprüfungen und externe Begutachtung entwickeln wir unser Qualitätsmanagement ständig fort. Ziel ist, Ihnen bei unseren Leistungen eine gleichbleibende und sehr hohe Qualität zu bieten.
Bereits seit 2004 dürfen wir das Siegel ununterbrochen führen, da wir bisher alle Rezertifizierungen bestanden haben.
QMS LAKT 2004-2007
ZetA 2005-2008
ZetA 2008-2011
ZetA 2011-2014
ZetA 2014-2017
ZetA 2017-2020
Jedes Jahr wird bei uns ein unangekündigter Testkauf durch die Landesapothekerkammer Thüringen durchgeführt. Mithilfe der Auswertung sehen wir, was wir gut gemacht haben und wo wir uns noch verbessern können.
Testkauf 2013
Testkauf 2014
Testkauf 2016
Testkauf 2017
Die Herstellung von individuellen Arzneimitteln - wir nennen sie Rezepturen - ist ureigenstes Apothekerhandwerk. Dabei verarbeiten wir auch hochwirksame Stoffe im Milligramm- und Mikrogrammbereich. Für jede Herstellung ist sorgsame Hygiene, genauestes Arbeiten, handwerkliches Geschick bei der Verarbeitung der Stoffe, ständige Kontrolle und begleitende Dokumentation äußerst wichtig. Alle Herstellschritte sind präzise im Qualitätsmanagement vorgeschrieben.
Außerdem nehmen wir freiwillig seit 2003 jährlich am Ringversuch Rezeptur teil. Dafür stellen wir eine vorgegebene Rezeptur her. Nur, dass wir diese nicht an einen Patienten abgeben, sondern an das Zentrallaboratorium der Deutschen Apotheker senden. Dort wird überprüft, ob die richtigen Stoffe in genau richtiger Menge verwendet wurden und ob die Beschaffenheit sowie die Deklaration einwandfrei sind. Nur bei erfolgreicher Teilnahme wird ein Zertifikat ausgestellt.
Ringversuch Rezeptur 2007
Ringversuch Rezeptur 2008
Ringversuch Rezeptur 2009
Ringversuch Rezeptur 2010
Ringversuch Rezeptur 2011
Ringversuch Rezeptur 2012
Ringversuch Rezeptur 2013
Ringversuch Rezeptur 2014
Ringversuch Rezeptur 2015
Ringversuch Rezeptur 2016
Ringversuch Rezeptur 2017
Ringversuch Rezeptur 2018
Ringversuch Rezeptur 2019
Ringversuch Rezeptur 2020
Ringversuch Rezeptur 2021
Ringversuch Rezeptur 2022
In der Rats-Apotheke können Sie auch Ihren Blutzuckerwert bestimmen lassen.
Zur Qualitätssicherung nehmen wir jedes Jahr freiwillig an einem Ringversuch teil. Dafür erhalten wir eine Probe mit unbekanntem Zuckerwert und messen diese bei uns. Wenn unser gemessener Wert dem Zielwert innerhalb erlaubter Grenzen entspricht, bekommen wir ein Zertifikat für die erfolgreiche Teilnahme.
Ringversuch Blutuntersuchung 2008
Ringversuch Blutuntersuchung 2009
Ringversuch Blutuntersuchung 2010
Ringversuch Blutuntersuchung 2011
Ringversuch Blutuntersuchung 2012
Ringversuch Blutuntersuchung 2013
Ringversuch Blutuntersuchung 2014
Ringversuch Blutuntersuchung 2015
Ringversuch Blutuntersuchung 2017
Ringversuch Blutuntersuchung 2018
Ringversuch Blutuntersuchung 2019
Ringversuch Blutuntersuchung 2020
Ringversuch Blutuntersuchung 2021
Das Wissen in Medizin und Pharmazie entwickelt sich rasant. Die ständige Anpassung unserer Kenntnisse und Fertigkeiten an den aktuellen Stand der Wissenschaft ist zwingende Voraussetzung für die Beratung. Deshalb bilden sich alle Mitarbeiter regelmäßig fort.
Durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen und durch Online-Fortbildungen können Fortbildungspunkte erworben werden. Kann ein besonderes Engagement durch eine bestimmte Anzahl von Punkten innerhalb von drei Jahren nachgewiesen werden, erteilt die Landesapothekerkammer Thüringen das freiwillige Fortbildungszertifikat. Wir sind auf dem besten Weg, dass unser gesamtes pharmazeutisches Personal das Fortbildungszertifikat erhält bzw. das Zertifikat nach Ablauf der drei Jahre erneut ausgestellt wird.
Fortbildungszertifikat
Leander Knorre
Fortbildungszertifikat
Susann Dahm
Fortbildungszertifikat
Jana Köhler
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) kümmert sich um die Abwehr von Arzneimittelrisiken. Zwischen 5000 und 6000 Qualitätsmängel melden die Apotheker jedes Jahr an die Arzneimittelkommission. Solche Mängel sind zum Beispiel Fehler bei Verpackung und Deklaration oder der Beschaffenheit des Arzneimittels. Sie fallen durch Stichproben auf, die alle deutschen Apotheken täglich durchführen. Die Apotheken leisten auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Verbraucher.
Die AMK erfasst die Meldungen, untersucht bei Bedarf das Arzneimittel und informiert die Behörden und Hersteller.
Für ausgewählte Fragestellungen zu Arzneimittelrisiken und arzneimittelbezogenen Problemen steht der Arzneimittelkommission ein Netzwerk von Referenz-Apotheken zur Seite. Referenz-Apotheken werden von den Landesapothekerkammern ausgewählt und spiegeln etwa ein Prozent der deutschen Apotheken wider.
Um Referenz-Apotheke zu werden, sind ein hohes Engagement in den Bereichen Beratung, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie ein etabliertes Qualitätsmanagementsystem Voraussetzungen.
Schon seit 2012 ist die Rats-Apotheke Jena Referenzapotheke.
Wir nehmen regelmäßig an Umfragen zur Arzneimittelsicherheit und Risikoabwehr teil. So helfen wir der Arzneimittelkommission Risiken, Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial von Arzneimitteln realitätsnah zu bewerten.
Ziel ist, Risikosignale noch schneller zu erkennen und somit die Patienten- und Arzneimittelsicherheit zu erhöhen.
Die Arzneimittelversorgung in Deutschland gehört zu den sichersten der Welt. Die Apotheken selbst tragen schon heute durch eine optische Prüfung erheblich dazu bei, dass gefälschte Arzneimittel nicht in die Hände von Patienten gelangen. Damit die legale Vertriebskette vom pharmazeutischen Hersteller über den Großhandel bis hin zur öffentlichen Apotheke auch in Zukunft sicher bleibt, gibt es securPharm.
Ab dem 9. Februar 2019 dürfen pharmazeutische Hersteller in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige
Arzneimittel in Umlauf bringen, die auf ihrer Packung eine individuelle Seriennummer tragen und deren
Unversehrtheit erkennbar ist. Arzneimittel, die vor dem 9. Februar 2019 im Handel waren, bleiben bis zu ihrem
Verfalldatum auch weiterhin abgabefähig. Mit dieser schrittweisen Einführung des Fälschungsschutzsystems
ist sichergestellt, dass die flächendeckende Arzneimittelversorgung nicht gefährdet wird und keine einwandfreien Medikamente unnötigerweise entsorgt werden müssen.
Die Unversehrtheit der Packung wird mit einem Erstöffnungsschutz überprüft. Dieser Schutz kann in unterschiedlichen Varianten vorkommen (z. B. als Klebesiegel) und sorgt dafür, dass äußerlich erkennbar ist, ob die Packung bereits geöffnet wurde. Darüber hinaus muss jede Arzneimittelpackung einen zweidimensionalen Data-Matrix-Code, ähnlich dem bekannteren QR-Code, tragen. Darin sind ein Produktcode, die individuelle Seriennummer sowie Chargenbezeichnung und Verfallsdatum gespeichert. Dieses individuelle Erkennungsmerkmal wird aber auch in Klarschrift aufgebracht und individualisiert somit jede einzelne Packung.
Das Fälschungsschutzsystem securPharm beginnt beim Medikamentenhersteller, der die Verpackung mit dem individuellen Erkennungsmerkmal und dem Erstöffnungsschutz versieht. Diese Daten lädt er in eine zentrale Datenbank hoch. Sobald die Arzneimittel in Umlauf gebracht sind, haben Großhändler und Apotheker die Möglichkeit, die hinterlegten Daten und deren Status zu verifizieren, um die Medikamente auf ihre Echtheit zu prüfen. Erst kurz bevor der Patient das Medikament erhält, wird die Packung aus der Datenbank ausgebucht. Voraussetzung für die Abgabe ist eine erfolgreiche Echtheitsprüfung. Falls der securPharm-Check negativ ausfallen sollte, wird das Medikament nicht herausgegeben und somit der Patient vor einer möglichen Arzneimittelfälschung bewahrt. Am Datenschutz ändert sich mit der Einführung von securPharm übrigens nichts, da über das securPharm-System keine Patientendaten erfasst werden.